Wiederöffnung am 11. Mai 2020

Es ist endlich soweit! Und auch ein bisschen überraschend, daher ist jetzt ganz schnell ganz viel zu erledigen.

Zunächst die gute Nachricht: ich vergebe ab sofort Termine, aber ich melde mich bei Euch. Hintergrund: natürlich möchten alle sofort kommen. Mir ist es wichtig, dass zunächst nur Bestandskunden kommen und die Terminplanung ist an gewisse Vorgaben gebunden, die mit organisatorischem Aufwand verbunden sind. Daher kann ich nicht so enge und viele Termine vergeben, wie wir alle uns das wünschen.

Hygienemaßnahmen

Diese Regeln erfordern zum Teil auch Eure Mitarbeit und sind die Bedingungen, unter denen ich wieder behandeln darf und möchte. Das bedeutet, ich kann diese Bestimmungen nicht irgendjemandem zuliebe lockern. Daher meine dringende Bitte unabhängig von Eurer eigenen Einstellung, haltet euch an folgende Vorgaben:

  1. Wenn ihr Husten, Schnupfen oder andere Erkältungssymptome habt (die Erkältungssaison ist vorbei!), bleibt bitte zu Hause und ruft euren Hausarzt an (nicht hinfahren)! – Ich kann es mir nicht erlauben, nach der Zwangsschließung in Quarantäne zu müssen. Daher muss ich euch auch mit einer kleinen Erkältung wegschicken!
  2. Die Termine liegen weit genug auseinander, damit sich zwei Kundinnen nicht begegnen. Wenn ihr ankommt (schon vor dem Haus) gebt mir trotzdem per Nachricht Bescheid. Ich hole Euch dann  ab. Lasst bitte nicht benötigte Gegenstände (Jacken, Taschen usw) im Auto. Natürlich dürft ihr Wertgegenstände mit rein bringen.
    Wenn ihr einen Mundschutz dabei habt, bitte zieht den dann schon an.
    Bitte kommt allein. Begleitpersonen (Kinder, Eltern, Freunde usw) sind nicht erlaubt.
  3. Beim Betreten des Hauses wascht Euch bitte sofort die Hände. Wer noch keinen Mundschutz hat, bekommt dann einen von mir zum Selbstkostenpreis. Der tagesaktuelle Preis findet sich in der Preisliste.
  4. Während der Behandlung werde ich euch auch noch an folgende Dinge erinnern, die ihr bitte selber versucht einzuhalten: so wenig wie möglich ins Gesicht und in die Haare fassen und auch das Handy für die Dauer der Behandlung einfach mal in der Tasche lassen.

Wie ihr wisst, nehme ich die Gesundheit von meinen Kunden, aber auch von mir und meiner Familie sehr ernst und habe mich zu dem Thema Hygiene nach internationalen Standards weitergebildet. Ihr seid hier also gut aufgehoben, wenn ihr mitmacht.

Allgemeiner Hinweis

Nicht nur aus Hygienegründen, sondern damit alle so schnell wie möglich erst einmal reparierte Nägel haben: ich werde zunächst nur alle Nägel von allen Kundinnen in Ordnung bringen, so dass diese wieder ordentlich und gesund sind.

Damit alle möglichst schnell einmal dran kommen können, werde ich aufwändige und lang dauernde Arbeiten erst wieder anbieten, wenn der erste Durchlauf geschafft ist. Dazu gehört auch French. Das hat nicht nur praktische Gründe, sondern ist auch in unser aller Interesse, nicht unnötig lange so dicht beieinander zu sitzen.

Mein aktuelles Angebot

Folgende Dienstleistungen biete ich zunächst an:

  • Nudeoptik
  • Naturoptik
  • milchige Optik
  • klarer Aufbau

Ich werde alle Beschädigungen an den Nägeln reparieren und die Längen angleichen, aber keine Verlängerungen machen.

Die Preise gelten laut der Tabelle in der Preisliste. Ich erhöhe vorerst die Preise trotz gestiegener Unkosten und höherem Arbeitsaufwand nicht, gebe aber auch keine Rabatte mehr.

Zum heutigen Zeitpunkt (09. Mai 2020) gelten folgende Preise:

  • Maniküre: 25,- EUR
  • Maniküre mit pflegendem Gel: 30,- EUR
  • Auffüllen ab 40,- EUR
  • Komplette neue Auflage ab 55,- EUR

Weiterführende Informationen

Links
Offizielle Fassung der Vorschriften (Ausschnitt)

V. Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre
Grundsätzlich ist die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen in der geltenden Fassung zu beachten.
1. KundinnenundKundensowieBeschäftigtenmitSymptomeneinerAtemwegsinfektionistderZutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich; Ausnahmen für Kunden sind nur bei zwingenden medizinischen Gründen und unter Beach- tung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen zulässig.
2. Kunden oder Kundinnen müssen sich nach Betreten des Kosmetikstudios die Hände waschen oder desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der nachfol- genden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
3. KundenkontaktdatensowieZeitpunktdesBetretensundVerlassensdesKosmetikstudiosbzw.derGe- schäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennach- verfolgung zu dokumentieren.
4. In Sanitär- und Gemeinschafts-/Pausenräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Ein- malhandtücher zur Verfügung zu stellen. Die Räume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen. Es gilt hier ebenso der Mindestabstand untereinander.
5. Kosmetikerin oder Kosmetiker und Kundinnen und Kunden müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Leistungser- bringer müssen die Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem Kunden wechseln. Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten. Wiederverwendbare Mund-Nase-Bedeckungen müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit ge- eignetem Waschmittel (mind. „begrenzt viruzid“) gewaschen werden.
6. Kontaktpunkte zur Kleidung der Kundin bzw. des Kunden sind während der Behandlung abzudecken.
7. BeigesichtsnahenDienstleistungenundnichteinhaltbarenSchutzabständenmüssenKosmetikerino- der Kosmetiker während der Behandlung mindestens eine FFP2-, eine KN95- oder N95-Maske tragen3,
ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild.
8. DerAbstandzwischenzweigleichzeitigmitKundenbesetztenBehandlungsplätzenmussgrds.mindes-
tens 2,5 m betragen (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum).
9. DieBewegungsräumezurEinhaltungdes1,5mAbstandessollenmarkiertoderabgesperrtwerden.
10.Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände von
1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten. Durch Terminvereinbarung ist ein Rückstau
von Kunden in Wartebereichen zu vermeiden.
11.Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. für die Kundinnen und Kunden sind unzulässig. 12.Kosmetikerinnen oder Kosmetiker müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desin-
fizieren. Das Tragen von Einweghandschuhen ist vom Beginn der Dienstleistung bis nach Abschluss der Behandlung obligatorisch; die Handschuhe sind nach jeder Kundin/jedem Kunden zu wechseln. Das gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung mehrerer Kunden.
13.Für die Behandlung genutzte Tücher und ähnliches, sofern es sich nicht um Einmalartikel handelt, dür- fen erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt werden.
14.Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektions- mittel zu desinfizieren. Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß zu entsorgen. Türklinken, Handläufe etc. müssen regelmäßig gereinigt werden.
15.Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
16.Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein.
3 Bei arbeitstäglichem Gebrauch von mehr 30 als Minuten findet die DGUV Regel 112-190 sowie die Arbeitsmedizi- nische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) Anwendung

17.Das Personal wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Kundinnen und Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Re- geln informiert.